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Beim Antrag für ein Spielerpass muss ein Identifikationsnachweis (Personalausweis, Geburtsurkunde, Führerschein oder Reisepass) vorliegen.

Folgende Unterlagen werden benötigt für den Antrag eines Spielerpasses:

Eintrittsformular
Passantrag


Vereinsdownloads:

Eintrittsformular.pdf
Datenschutzerklaerung

Schadensanzeige bei der Sportversicherung

Der Ansprechpartner bei der Feuersozität Berlin hat sich geändert. Seit dem 01.11.2013 ist die Defendo Assekuranzmakler GmbH der Ansprechpartner beim LSB Berlin. Das Verfahren für Schadensmeldung an den Versicherer wird nicht geändert. Einzig die Betreuung der Verträge liegt jetzt in den Händen der defendo.
Die Unterlagen stehen ab sofort auf unseren Download-Bereich zur Verfügung.
Bitte nur noch diese verwenden.
Informationen über die Leistungen des Versicherers, über die einzuhaltenden Fristen sowie zu Ansprechpartnern finden sie auf dem Deckblatt der Sport-Haftpflicht-Schadenanzeige, dass der/dem Verunfallten unbedingt auszuhändigen ist.
– Der Verein/Übungsleiter füllt die ihn betreffenden Bereiche vollständig aus. Hierzu gehören immer die LSB-Vereins- oder Verbandsnummer, die vollständige Anschrift, Schadentag und -ort sowie der Ansprechpartner des Vereins.
– Die oder der Verunfallte muss dann seinerseits den Unfallhergang schildern:
Wann und wo ist er in die Erstbehandlung gegangen, gab oder gibt es weitere Versicherungen oder Erkrankungen, welche “Erstdiagnose” wurde gestellt. Wichtig: der Arzt muss spätestens am vierten Tag nach dem Unfall aufgesucht worden sein!
– Zum Abschluss, nachdem also alles vollständig und leserlich ausgefüllt worden ist, müssen sowohl der Verunfallte als auch ein Verantwortlicher des Vereins unterschreiben, um dann die Schadenanzeige per Post direkt an die Defendo Assekuranzmakler GmbH, Frau Regine Bandermann, Monbijouplatz 11, 10178 Berlin zu senden. Alles andere bedeutet zusätzliche Laufzeiten und Verzögerung in der Bearbeitung. Bitte verzichten Sie auch auf das vorherige Versenden per Fax oder Email.
Es ist in der Abwicklung alles andere als hilfreich, verwirrt und sollte unterbleiben.
Für den LSB-Unfallvertrag sei abschließend bemerkt, dass es sich hierbei um eine Grunddeckung der Solidargemeinschaft Sport handelt, die aber nicht als umfänglicher Versicherungsschutz anzusehen ist. Wer Sport treibt, sollte darüber hinaus auch über den Abschluss von privatem Versicherungsschutz nachdenken. Im Falle eines Unfalles würden dann beide Versicherungen greifen.
Schadenabwicklung Haftpflicht bleibt unverändert

Schadenanzeige